heise Online und das Tracking: Ist das noch Doppelmoral oder schon schlechtes Benehmen?

Der heise-Verlag, ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter*innen und dessen wichtigste Produkte ich sehr schätze, stellt sich in seinen Flaggschiff-Publikationen stets als Vorkämpfer für Datenschutz und Verbraucherbelange dar. Dass das Verhalten der verschiedenen Geschäftsbereiche nicht immer dazu passt, wird schon seit langem kritisiert. Seit Kurzem aber scheint das Unternehmen eine rote Linie zu überschreiten.

Das Webangebot “heise Online”, eine der reichweitenstärksten Webseiten in Deutschland, ist seit dem Jahreswechsel nur noch mit vorgeschalteter Auswahl erreichbar. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein besonders ausführliches Cookie-Banner, hat es auf näheren Blick in sich.

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Die Besucherin kann hier nämlich nicht wie bei anderen Seiten auswählen, welche Cookies sie zulässt. Hier steht nur die Wahl zwischen: sämtliche Tracking-Techniken pauschal und undifferenziert zulassen – oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen, das im günstigsten Fall etwa 25 Euro und im weniger günstigen 60 Euro pro Jahr kostet. Der günstige Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn man eine der Zeitschriften des Verlags abonniert hat. Wohlgemerkt ist die Webseite dann nicht inbegriffen, sondern kostet noch mal extra.

Also einfach nur eine Paywall wie bei anderen Qualitätsmedien? Nicht ganz. Hier geht es nicht um den Zugriff auf Premium-Inhalte. Hier geht es um die ganze Webseite. Entweder akzeptiere ich also JEDES Tracking, das heise und seine Partner durchführen. Oder ich zahle einen richtigen Batzen Geld extra, auch als bereits zahlender Kunde. Oder ich lasse es ganz bleiben.

Bietet heise dann wenigstens “okayes” Tracking? Um das zu prüfen, darf man den “Privacy Manager” der Seite nutzen, der aber nicht nur kein Management zulässt, sondern auch nichts mit Privatsphäre zu tun hat. “Tracking Viewer” oder gleich “Stalker List” wäre wohl treffender. Und so finden sich auch US-Unternehmen unter den Trackern, die der DSGVO bekanntlich gar nicht entsprechen können. Dem soll dann die “Informierte Einwilligung” abhelfen, die die Besucherin per Mausklick pauschal erteilt. Erteilt sie? Nein, tut sie nicht, wie wir aus den Medien des heise-Verlags gelernt haben.

Aber darüber soll sich die Besucherin ja nicht aufregen, sie soll nur auf “Akzeptieren” klicken.